FAQ
Häufige Fragen
Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Muss eine Betriebsanleitung ab 2027 zwingend digital sein?
Nein. Die Maschinenverordnung erlaubt die digitale Bereitstellung, macht sie aber nicht generell verpflichtend. Papier bleibt möglich.
Wie lange muss eine digitale Betriebsanleitung erreichbar sein?
Bei digitaler Bereitstellung nennt die Maschinenverordnung die erwartete Lebensdauer der Maschine und mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen.
Ist Permadoc nur für Sondermaschinen gedacht?
Nein. Auch Serienmaschinen können über einen gemeinsamen Baureihen-Zugang oder individuell pro Seriennummer abgebildet werden.
Kann auch eine Papierfassung unterstützt werden?
Ja. Auf Anfrage druckt Permadoc die hochgeladenen Dokumente und versendet sie an den Kunden des Herstellers. Der Druckservice wird als Zusatzleistung angeboten.
Kann eine Betriebsanleitung nachträglich aktualisiert werden?
Ja. Korrekturen, neue Revisionen oder Anpassungen nach Umbauten werden hochgeladen, der QR-Code an der Maschine bleibt gleich.
Wie ist die langfristige Erreichbarkeit abgesichert?
Über eine Treuhandregelung mit einem unabhängigen Partner und eine gespiegelte zweite Infrastruktur. Details erläutern wir gerne im persönlichen Gespräch.
Ist der Maschinenzugang im Internet auffindbar?
Nein. Der Zugang erfolgt ausschließlich über die im QR-Code hinterlegte, zufällig erzeugte Adresse.
Was ist der Kundenbereich?
Ein Bereich mit persönlicher Anmeldung für weiterführende, maschinenbezogene Unterlagen wie Schaltpläne, Serviceinformationen oder SPS-Backups.
Wer ist für die Inhalte der Betriebsanleitung verantwortlich?
Der Hersteller. Permadoc unterstützt den Bereitstellungs- und Lifecycle-Prozess, ersetzt aber keine rechtliche oder technische Herstellerverantwortung.
Die Antworten dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2023/1230 in ihrer jeweils gültigen Fassung.